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thoma, u.a., zoll und umsatzsteuer (2010)

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Alexander Thoma / Robert Böhm / Ellen Kirchhainer
Zoll und Umsatzsteuer
Alexander Thoma / Robert Böhm
Ellen Kirchhainer
Zoll und Umsatzsteuer
Die rechtliche Beurteilung und
praktische Abwicklung von
Warenlieferungen mit Drittlandsbezug

2. Auflage
Bibliograsche Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der
Deutschen Nationalbibliograe; detaillierte bibliograsche Daten sind im Internet über
<> abrufbar.
1. Auage 2009
2. Auage 2010
Alle Rechte vorbehalten
© Gabler | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2010
Lektorat: RA Andreas Funk
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berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der
Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann
benutzt werden dürften.


Umschlaggestaltung: KünkelLopka Medienentwicklung, Heidelberg
Druck und buchbinderische Verarbeitung: MercedesDruck, Berlin
Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier
Printed in Germany
ISBN 978-3-8349-1787-4
5
Vorwort
Panta rhei „Alles fließt !“ Diese Formel beschreibt auf sehr treffliche Art und Weise das Umsatz-
steuer- und Zollrecht, auch wenn man unterstellen darf, dass ihr Verfasser Heraklit weniger an
diese Themenbereiche gedacht hatte.
Dem „Fluss“ des Umsatzsteuer- und Zollrechts ist es aber geschuldet, dass wir Ihnen die 2. Aufla-
ge unseres Werkes präsentieren dürfen. Insbesondere finden Sie in der 2. Auflage eine vertiefende
Darstellung des elektronischen Ausfuhrverfahrens ATLAS, das seit 01.07.2009 verpflichtend ist.
Gerade an diesem Beispiel lässt sich sehr gut die immense praktische Bedeutung der Schnittstelle
Zoll/Umsatzsteuer verdeutlichen, da das zollrechtliche Verfahren die Basis für den Nachweis der
umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferung bildet. Selbstverständlich enthält diese 2. Auflage auch Hin-
weise zu den anstehenden Änderungen im Bereich des Umsatzsteuerrechts (sog. MwSt-Paket)
zum 01.01.2010 sowie zu den zu erwartenden Änderungen des Zollrechts durch den Moderni-
sierten Zollkodex.
Sie als Mitarbeiter oder Leiter der Steuer-, Zoll-, Finanz-, Vertriebs-, Einkaufs- oder Logistikabtei-
lung Ihres Unternehmens oder als einem Unternehmen zur Seite stehender Steuerberater, Rechts-
anwalt oder Unternehmensberater müssen sich mit den Vorschriften des Zoll- und Umsatzsteuer-
rechts und deren Veränderungen auseinandersetzen. Dabei dürfen Sie als Umsatzsteuerspezialist
nicht die zollrechtliche Seite des Warenhandels mit Drittländern außer Betracht lassen und als
Zollspezialist nicht die umsatzsteuerliche Seite.
Auch die 2. Auflage dieses Werkes soll Ihnen nicht nur den Inhalt der Vorschriften näher bringen,
sondern insbesondere durch die zahlreichen Beispiele und Musterformulare den täglichen Um-
gang mit den zuständigen Finanz- und Zollbehörden erleichtern.
Unser besonderer Dank gilt an dieser Stelle unserer Assistentin Birgit Lang für ihre unermüdliche
und wertvolle Unterstützung.

Düsseldorf, Oktober 2009 Die Autoren
7
Inhaltsübersicht
Vorwort 5
Abkürzungsverzeichnis 17
Literaturverzeichnis 20
Bearbeiterverzeichnis 22
§ 1 Kurze Einführung in das Zollrecht 23
A. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen 23
I. Internationales Recht 23
II. Gemeinscha srecht 23
III. Nationales Recht 24
B. Das Zollgebiet der Gemeinscha 24
C. Der zollrechtliche Begri der „Ware“ 25
D. Gemeinscha sware / Nichtgemeinscha sware 26
E. Der Zollanmelder und sein Vertreter 28
I. Wer kann Zollanmelder sein? 28
II. Möglichkeiten der Vertretung 29
F. Die verschiedenen Zollverfahren 30
I. Einführung 30
II. Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr 32
III. Versandverfahren 32
IV. Zolllagerverfahren 32
V. Aktive Veredelung 33
VI. Umwandlungsverfahren 33
VII. Vorübergehende Verwendung 33
VIII. Passive Veredelung 34
IX. Ausfuhrverfahren 34
G. Die Entstehung der Zollschuld 35
I. Allgemeine Grundsätze 35

II. Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr 36
III. Vorschri swidriges Verbringen / Einfuhrschmuggel 36
IV. Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung 37
V. Verletzung zollrechtlicher P ichten 38
VI. Verbrauch oder Verwendung in einer Freizone oder einem Freilager 39
VII. Ausfuhr von Präferenzerzeugnissen 39
VIII. Ausfuhrzollschuld 40
§ 2 Einfuhr von Waren aus dem Drittland 41
A. Einfuhr – Aus Nichtgemeinscha swaren werden Gemeinscha swaren 41
I. Die Erfassung des Warenverkehrs 41
1. Allgemeines 41
2. Vorherige summarische Eingangsanmeldung 41
3. Vom Verbringen bis zur Gestellung 41
8
Inhaltsübersicht
4. Vorübergehende Verwahrung 42
II. Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr 43
1. Allgemeines 43
2. Schri liche Zollanmeldung 44
3. Elektronische Zollanmeldung 44
4. Vereinfachte Verfahren 45
a) Unvollständige Zollanmeldung 45
b) Vereinfachtes Anmeldeverfahren (VAV) 46
c) Anschreibeverfahren (ASV) 47
5. Welche Unterlagen braucht der Zoll? 47
a) Zollwertanmeldung 47
b) Rechnung 48
c) Präferenzielle Ursprungsnachweise 49
d) Nichtpräferenzielle Ursprungsnachweise 50
e) Außenwirtscha srechtliche Einfuhrgenehmigungen und

Überwachungsdokumente 51
f) sonstige Unterlagen 51
III. Grundlagen der Abgabenerhebung 52
1. Der Zolltarif 52
a) Allgemeines 52
b) Einreihung von Waren 54
c) Verbindliche Zolltarifauskün e 56
d) Unverbindliche Zolltarifauskün e 59
2. Zollwert 59
a) Allgemeines 59
b) Transaktionswertmethode 60
c) Hinzurechnungen/Abzugsposten 64
d) Verbundenheit 67
e) Vorerwerbergeschä 70
f) Andere Zollwertmethoden 71
3. Zollschuld 74
4. Ursprung einer Ware 74
a) Allgemeines 74
b) Der präferenzielle Ursprung 74
aa) Bedeutung 74
bb) Wann ist eine Ware Präferenzursprungsware? 75
cc) Vorlage von Präferenznachweisen bei der Einfuhr 78
c) Der nichtpräferenzielle Ursprung 80
aa) Bedeutung 80
bb) Die Ermittlung des nichtpräferenziellen Ursprungs 80
cc) Vorlage von nichtpräferenziellen Ursprungsnachweisen
bei der Einfuhr 82
IV. Entrichtung der Einfuhrabgaben 83
1. Standardverfahren (ohne Zahlungserleichterung) 83
2. Zahlungsaufschub 84

B. Einfuhrumsatzsteuer 85
9
Inhaltsübersicht
I. Entstehung und allgemeine Grundsätze 85
II. Bemessungsgrundlage 87
1. Ermittlung der Bemessungsgrundlage 87
2. Zollwert, Veredelungswert 87
3. Hinzurechnung von Kosten 87
4. Preisermäßigungen und Vergütungen 90
5. Umrechung fremder Währung 91
6. Vereinbarungen mit den Zollbehörden 91
7. Beispiel zur Berechnung der Bemessungsgrundlage für die
Einfuhrumsatzsteuer 92
III. Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer 92
1. Voraussetzungen 92
a) Allgemeines 92
b) Sachliche Abzugsberechtigung 93
c) Personelle Abzugsberechtigung – Verfügungsmacht 94
d) Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer und Nachweis 96
2. Vorsteuerabzug bei Reihengeschä en und in Fällen des
§ 3 Abs. 8 UStG 97
3. Die Bedeutung von Lieferbedingungen 99
IV. Weiterbelastung von Einfuhrumsatzsteuer 101
C. Einfuhr über andere EU-Mitgliedstaaten 102
I. Wirtscha liche Überlegungen 102
II. Zollrechtliche Überlegungen 103
III. Umsatzsteuerliche Überlegungen 103
D. Einfuhrabgabenbefreiungen / -vergünstigungen 105
I. Einführung 105
II. Einfuhrabgabenbefreiungen nach dem Zolltarif 106

III. Einfuhrabgabenbefreiungen nach der Zollbefreiungs-Verordnung 107
IV. Einfuhrabgabenbefreiungen nach dem Zollkodex 109
V. Einfuhrabgabenbefreiungen nach der Zollverordnung 110
VI. Einfuhrabgabenbefreiungen nach dem Umsatzsteuergesetz 110
VII. Einfuhrabgabenbefreiungen nach der Einfuhrumsatzsteuer-
Befreiungsverordnung (EUStBV) 112
1. Vorbemerkungen 112
2. Steuerbefreiung durch sinngemäße Anwendung der
ZollbefreiungsVO 113
3. Steuerbefreiung bei vorübergehender Einfuhr von Gegenständen 113
4. Steuerfreiheit für Rückwaren 114
5. Steuerfreiheit in sinngemäßer Anwendung einer außertari ichen
Zollfreiheit 114
6. Weitere Steuerbefreiungen 114
7. Erstattung oder Erlass 115
VIII. Einfuhrabgabenbefreiungen nach sonstigen Vorschri en 115
IX. Systematische Übersicht über Einfuhrabgabenbefreiungen 116
E. Fallstudie 118
I. Die Ausgangssituation 118
10
Inhaltsübersicht
II. Gestaltung durch … 119
1. … optimierte Nutzung von Zahlungsaufschub 119
2. … weitgehende Nutzung von Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungen 119
a) Innergemeinscha liche Lieferungen 119
b) Rückwaren 120
3. … Einfuhr über andere EU-Mitgliedstaaten 120
§ 3 Ausfuhr von Waren in das Drittland 121
A. Das zollrechtliche Ausfuhrverfahren 121
I. Anwendungsbereich 121

II. Ausführer und Anmelder – Die Beteiligten im Ausfuhrverfahren 121
III. Die Abwicklung 123
1. Das zweistu ge Normalverfahren 123
a) Erste Stufe: Ausfuhrzollstelle 123
b) Zweite Stufe: Ausgangszollstelle 125
c) Elektronische Ausfuhrabwicklung mittels ATLAS 125
aa) Internet-Zollanmeldung 125
bb) Internet-Zollanmeldung Plus (IAA-Plus) 126
cc) Teilnehmereingabe 126
d) Schri liche Ausfuhranmeldung 127
2. Vereinfachte Verfahren / Befreiungen 128
a) Kleinsendungen 128
b) Unvollständige Ausfuhranmeldung 128
c) Vereinfachtes Anmeldeverfahren 129
d) Anschreibeverfahren / Zugelassener Ausführer 130
e) Vertrauenswürdiger Ausführer 131
f) Befreiungen 131
aa) Mündliche Ausfuhranmeldungen 132
bb) Konkludente Ausfuhranmeldungen 132
cc) Befreiung für Postsendungen 132
3. Relevante Unterlagen bei der Warenausfuhr 133
a) Rechnung 133
b) Präferenzielle Ursprungsnachweise 133
c) Nichtpräferenzielle Ursprungsnachweise 136
d) Ausfuhrgenehmigungen/Ausfuhrlizenzen 137
B. Die umsatzsteuerliche Ausfuhrlieferung 140
I. Regelungsinhalt und Voraussetzungen 140
1. Allgemeines 140
2. Gemeinsame Voraussetzungen 142
a) Gegenstand einer Lieferung 142

b) gegen Entgelt 143
c) im Inland 143
d) Versenden oder Befördern 145
e) Unmittelbare Versendung oder Beförderung in das
Drittlandsgebiet 145
f) Ausfuhr in das Drittlandsgebiet oder Gebiete nach
§ 1 Abs. 3 UStG 147
11
Inhaltsübersicht
3. Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG –
Befördern oder Versenden durch den liefernden Unternehmer 148
4. Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 UStG –
Befördern oder Versenden durch den Abnehmer 149
5. Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 UStG –
Befördern oder Versenden in Freizonen 151
6. Be- und Verarbeitung des Gegenstandes vor der Ausfuhr 152
7. Gegenstände zur Ausrüstung und Versorgung von
Beförderungsmitteln 154
8. Ausfuhr im persönlichen Reisegepäck 156
II. Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen 158
1. Allgemeine Anforderungen an den Buchnachweis 158
2. Beförderung und Versendung durch den Unternehmer 160
3. Beförderung und Versendung in die Gebiete nach
§ 1 Abs. 3 UStG 160
4. Ausfuhr im Reisegepäck 161
5. Ausfuhr von Gegenständen zur Ausrüstung und
Versorgung eines Beförderungsmittels 161
III. Ausfuhrnachweis 162
1. Allgemeines 162
2. Ausfuhrnachweis unter „ATLAS-Ausfuhr“ 163

3. Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen 164
4. Ausfuhrnachweis im gemeinsamen oder gemein scha lichen
Versandverfahren oder bei einer Ausfuhr mit Carnet TIR 165
5. Ausfuhrnachweis in Versendungsfällen 166
6. Ausfuhrnachweis in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen 169
7. Ausfuhrnachweis im nichtkommerziellen Reiseverkehr 170
8. Besonderheiten 171
a) Warenlieferungen unter EUR 1.000 171
b) Lieferungen im Freihafen 171
c) Lieferungen in den Freihafen 171
d) Versendungen nach Grenzbahnhöfen oder
Güterabfertigungsstellen 172
e) Postsendungen 173
f) Kurierdienste 173
g) Druckerzeugnisse 174
h) Kra fahrzeuge mit eigener Antriebskra 175
i) Werklieferung an einem beweglichen Gegenstand 176
j) Beförderung durch Transportmittel der Bundeswehr,
Stationierungstruppen oder Poststellen des Auswärtigen Amts 176
9. Checkliste Ausfuhrnachweis 176
§ 4 Die Lagerung von Drittlandswaren 178
A. Lagerung im Rahmen der Verwahrung 178
I. Zollrechtliche Grundlagen 178
II. Umsatzsteuerliche Konsequenzen 179
1. bei „normaler“ Beendigung der Verwahrung 179
12
Inhaltsübersicht
2. bei P ichtverletzung innerhalb der Verwahrung 180
B. Lagerung in einem Zolllager 181
I. Zollrechtliche Grundlagen 181

1. Zolllager als Zollverfahren 181
2. Welche Funktion hat ein Zolllager? 182
a) Einführung 182
b) Die Transitfunktion 182
c) Die Kreditfunktion 182
d) Steuerung handelspolitischer Maßnahmen 183
3. Welche Typen von Zolllager gibt es? 183
a) Ö entliche Zolllager 183
b) Private Zolllager 183
4. Wie wird ein Zolllager beantragt? 184
5. Wie werden Waren in ein Zolllagerverfahren überführt? 185
6. Was ist während der Lagerung zu beachten? 185
7. Wie werden Waren aus dem Lager entnommen? 186
8. Grenzüberschreitende Bewilligung 186
9. Wann lohnt sich ein Zolllager? 186
a) Kosten und Nutzen des Zolllagers 186
b) ein Fallbeispiel 187
II. Umsatzsteuerliche Konsequenzen 194
1. Umsatzsteuerliche Grundlagen 194
2. Verkauf von Nichtgemeinscha swaren aus dem Zolllagerverfahren 194
a) Allgemeines 194
b) Lieferung an einen deutschen Abnehmer 194
c) Lieferung an einen Abnehmer in einem anderen
EU-Mitgliedstaat 195
d) Lieferung an einen Abnehmer in einem Drittland 195
e) Lieferung während der Lagerung im Zolllager 196
3. Verkauf von Gemeinscha swaren aus dem Zolllagerverfahren 196
4. Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer 197
a) Vorsteuerabzug 197
b) Umsatzsteuer auf Einfuhrumsatzsteuer? 198

5. Erbringung von Dienstleistungen im Zolllager 199
C. Lagerung in einem Konsignationslager 202
I. Allgemeines 202
II. Konsignationslager als Zolllager 202
III. Konsignationslagerung nach Überführung in den freien Verkehr 203
D. Lagerung in einem Umsatzsteuerlager 204
I. Das Umsatzsteuerlager 204
II. Regelungen bei der Lagerung von Nichtgemeinscha swaren
(Drittlandswaren) 204
§ 5 Die Be- und Verarbeitung von Gemeinscha swaren im Drittland 206
A. Zollrechtliche Grundlagen 206
I. Lohnt sich eine passive Veredelung? 206
13
Inhaltsübersicht
II. Be- und Verarbeitungen ohne Inanspruchnahme
einer passiven Veredelung 207
III. Die passive Veredelung 207
1. Die passive Veredelung als Zollverfahren 207
2. Wie wird eine passive Veredelung beantragt? 208
3. Wie wird das Verfahren durchgeführt? 210
a) Waren der vorübergehenden Ausfuhr 210
b) Veredelungsvorgänge 211
c) Wiedereinfuhrfrist und Ausbeute 211
4. Wie wird das Verfahren beendet? 211
5. Die Einfuhrabgabenbegünstigung 212
a) Allgemeines 212
b) Abgabenerhebung ohne passive Veredelung 212
c) Abgabenerhebung bei Inanspruchnahme einer
passiven Veredelung 213
aa) Der Grundsatz: Die Di erenzmethode 213

bb) Die „übliche“ Ausnahme: Die Mehrwertmethode 214
cc) Vorteilha igkeitsüberlegungen 216
B. Umsatzsteuerliche Konsequenzen 216
I. Waren der vorübergehenden Ausfuhr 216
II. Einfuhr der Veredelungserzeugnisse 217
1. Der Einfuhrumsatzsteuerwert 217
2. Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer 219
3. Die Leistung des drittländischen Veredelungsbetriebs 220
§ 6 Die Be- und Verarbeitung von Nichtgemeinscha swaren in der EU 222
A. Die aktive Veredelung 222
I. Vorbemerkungen 222
II. Zollrechtliche Grundlagen 223
1. Wirtscha licher Hintergrund 223
2. Das Verfahren 223
a) Nichterhebungsverfahren versus Zollrückvergütung 223
b) Wie wird eine aktive Veredelung beantragt? 224
c) Wie wird das Verfahren durchgeführt? 226
aa) Einfuhrwaren 226
bb) Veredelungsvorgänge 226
cc) Verwendung von Produktionshilfsmitteln 227
dd) Veredelungserzeugnisse 228
ee) Wiederausfuhrfrist 228
d) Wie wird das Verfahren beendet? 228
aa) durch die Wiederausfuhr 228
bb) durch die Überführung in den freien Verkehr 229
III. Umsatzsteuerliche Konsequenzen 230
1. Einfuhrumsatzsteuerliche Aspekte 230
a) Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer 230
b) Abziehbarkeit der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer 230
2. Sonderfall: Produktionsmittel und Werkzeuge 232

14
Inhaltsübersicht
3. Leistung des Lohnfertigers 233
4. Die Beistellung von Gemeinscha swaren 235
5. Die Eigenveredelung 238
6. Die Herstellung von Produktionshilfsmitteln 239
B. Be- und Verarbeitung außerhalb der aktiven Veredelung 240
I. Wirtscha licher Hintergrund 240
II. Zollrechtliche Grundlagen 240
III. Umsatzsteuerliche Implikation 241
C. Das Umwandlungsverfahren 241
I. Funktionsweise und Rechtsgrundlagen 241
II. Das Umwandlungsverfahren als Zollverfahren 242
III. Durchführung und Beendigung des Umwandlungsverfahrens 243
IV. Umsatzsteuerliche Implikationen 244
§ 7 Das Versandverfahren 245
A. Funktionsweise und Rechtsgrundlagen 245
B. Umsatzsteuerliche Implikationen 246
§ 8 Die vorübergehende Verwendung 248
A. Zollrechtliche Grundlagen 248
I. Wirtscha liche Bedeutung 248
II. Vollständige Befreiung oder teilweise Befreiung? 249
III. Die vorübergehende Verwendung als Zollverfahren 249
IV. Durchführung des Verfahrens 250
V. Beendigung des Verfahrens 250
B. Umsatzsteuerliche Implikationen 250
I. Vollständige Befreiung von Einfuhrabgaben 250
II. Teilweise Befreiung von Einfuhrabgaben 251
III. Die Lieferung (Verkauf) im Rahmen der vorübergehenden
Verwendung 251

IV. Dienstleistungen an den Waren der vorübergehenden Verwendung 252
§ 9 Lieferungen in Freihäfen 254
A. Rechtlicher Status 254
B. Lieferungen in den Freihafen 254
I. aus dem Inland 254
II. aus dem Gemeinscha sgebiet 255
III. aus dem übrigen Drittlandsgebiet 256
C. Lieferungen im Freihafen 256
I. Vorbemerkungen 256
II. Umsätze an Nichtunternehmer bzw. Unternehmer ohne
Vorsteuerabzug 257
III. Gegenstände im Freihafen-Veredelungsverkehr bzw. in
der Freihafenlagerung 258
1. Vorbemerkungen 258
2. Freihafen-Veredelungsverkehr 259
15
Inhaltsübersicht
3. Freihafenlagerung 259
IV. Gegenstände, die sich einfuhrumsatzsteuerrechtlich im
freien Verkehr be nden 260
D. Lieferungen aus dem Freihafen 260
§ 10 Reihengeschä e mit dem Drittland 262
A. Umsatzsteuerliche Regelungen 262
I. Das Reihengeschä 262
II. Die bewegte Lieferung 264
1. Zuordnungskriterien 264
2. Beförderung oder Versendung durch den ersten Unternehmer 264
3. Beförderung oder Versendung durch einen mittleren Unternehmer 265
4. Beförderung oder Versendung durch den letzten Abnehmer 267
III. Die ruhende Lieferung 267

IV. Zusammenfassung: Grundregeln des Reihengeschä s 268
B. Zollrechtliche Regelungen 269
I. Ausfuhr 269
II. Einfuhr 271
C. Reihengeschä e mit dem Drittland 271
I. Reihengeschä in das Drittlandsgebiet 271
1. Ausgangsfall 271
2. Beförderung oder Versendung durch den ersten Lieferer 272
3. Beförderung oder Versendung durch den mittleren Unternehmer 273
4. Beförderung oder Versendung durch den letzten Abnehmer 274
II. Reihengeschä e aus dem Drittlandsgebiet 275
1. Ausgangsfall 275
2. Beförderung oder Versendung durch den ersten Unternehmer 275
a) Einfuhr durch DE1 275
b) Einfuhr durch DE2 276
3. Versendung oder Beförderung durch den letzten Unternehmer 277
a) Einfuhr durch DE2 277
b) Einfuhr durch DE1 277
§ 11 Grenzüberschreitende Kommissionsgeschä e 278
A. Umsatzsteuerliche Grundlagen der Ein- und Verkaufskommission 278
I. Einführung 278
II. Einkaufskommission 278
III. Verkaufskommission 280
B. Kommissionsgeschä e über Drittlandsgrenzen 282
I. Zollwertrechtliche Implikationen 282
1. Verkaufskommission 282
2. Einkaufskommission 283
II. Umsatzsteuerliche Implikationen 283
1. Vorbemerkungen 283
2. Direktlieferungen 283

a) aus dem Drittland 283
b) in das Drittland 285
16
Inhaltsübersicht
3. Lagerung beim Kommissionär 285
a) aus dem Drittland 285
b) in das Drittland 286
Anlagen 287
Anhang 1: Einheitspapier 287
Anhang 2: Vordruck D.V.1 289
Anhang 3: Vordruck 0307 291
Anhang 4: Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskun
für Umsatzsteuerzwecke 293
Anhang 5: Incoterms 2000 296
Anhang 6: Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Ursprungsauskun 297
Anhang 7: EUR. 1 300
Anhang 8: Form A 301
Anhang 9: A.TR 302
Anhang 10: Ursprungszeugnis 303
Anhang 11: Vordruck 0580 305
Anhang 12: Ersatzbeleg für den Vorsteuerabzug 306
Anhang 13: Vordruck 0212 307
Anhang 14: Vordruck 0765 309
Anhang 15: Vordruck 0761 310
Anhang 16: Vordruck 0850 311
Anhang 17: Vordruck 0503 314
Anhang 18: Ausfuhrbegleitdokument 316
Anhang 19: EUR.MED 317
Anhang 20: Antrag auf Auskun zur Güterliste 318
Anhang 21: Ausfuhrgenehmigung Vordruck AG 320

Anhang 22: Eisenbahnfrachtbrief 321
Anhang 23: CMR 322
Anhang 24: Spediteursbescheinigung 323
Anhang 25: Bescheinigung über die Be- und Verarbeitung 325
Anhang 26: Bescheinigung im nichtkommerziellen Reiseverkehr 327
Anhang 27: Ausgangsvermerk 329
Anhang 28: Anhang 72 zur ZK-DVO 331
Anhang 29: Anhang 67 zur ZK-DVO 334
Anhang 30 353
Stichwortverzeichnis 355
17
Abkürzungsverzeichnis
a. A. anderer Ansicht
ABl. Amtsblatt
Abs. Absatz
Alt. Alternative
AO Abgabenordnung
Art. Artikel
ATLAS Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System
Au . Au age
AWG Außenwirtscha sgesetz
AW-Prax Außenwirtscha liche Praxis (Zeitschri )
AWV Außenwirtscha verordnung
BAFA Bundesamt für Wirtscha und Ausfuhrkontrolle
betr. betre end
BFD Bundes nanzdirektion
BFH Bundes nanzhof
BFH/ NV Sammlung amtlich nicht verö entlichter Entscheidungen des Bundes nanzhofs
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BMF Bundesministerium der Finanzen

BStBl Bundessteuerblatt
BGBl Bundesgesetzblatt
Buchst. Buchstabe
bzw. beziehungsweise
Carnet ATA Zollpapier für die vorübergehend abgabenfreie Einfuhr
(Admission Temporaire/ Temporary Admission)
Carnet TIR Zollpapier Transport International des Marchandises par la Route
DDP Delivered Duty Paid
DDU Delivered Duty Unpaid
d. h. das heißt
DStR Deutsche Steuerrecht (Zeitschri )
DStZ Deutsche Steuerzeitung (Zeitschri )
DStRE Deutsches Steuerrecht Entscheidungen (Zeitschri )
EFG Entscheidungen der Finanzgerichte (Zeitschri )
EG Europäische Gemeinscha
EU Europäische Union
EuGH Europäischer Gerichtshof
EuGHE Sammlung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs
EUR Euro
EUSt Einfuhrumsatzsteuer
EUStBV Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung
18
Abkürzungsverzeichnis
EZT Elektronischer Zolltarif
FG Finanzgericht
FGO Finanzgerichtsordnung
FOB Free On Board
GATT Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen
(General Agreement on Tari s and Trade)
gem. gemäß

ggf. gegebenenfalls
gVV gemeinscha liches Versandverfahren
HS Harmonisiertes System für die Bezeichnung und Kodierung von Waren des
internationalen Handels
HZA Hauptzollamt
i.d.R. in der Regel
i.S.d. im Sinne des
i.V.m. in Verbindung mit
JStG Jahressteuergesetz
m. E. meines Erachtens
MwStSystRL Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie
NCTS New Computerized Transit System
Nr. Nummer
OFD Ober nanzdirektion
Rz. Randzi er
s. siehe
S. Seite
TARIC Integrierter Zolltarif der EG
u. a. unter anderem
UA Unterabsatz
USt Umsatzsteuer
UR Umsatzsteuerrundschau (Zeitschri )
UStB Der Umsatzsteuerberater (Zeitschri )
UStDV Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
UStG Umsatzsteuergesetz
USt-ID-Nr. Umsatzsteuer-Identi kationsnummer
UStR Umsatzsteuerrichtlinien
UVR Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Rundschau (Zeitschri )
19
Abkürzungsverzeichnis

vgl. vergleiche
VSF Vorschri ensammlung der Bundes nanzverwaltung
ZfZ Zeitschri für Zölle und Verbrauchsteuern
ZK Zollkodex
ZK-DVO Durchführungsverordnung zum Zollkodex
ZollbefrVO Zollbefreiungsverordnung
ZollV Zollverordnung
20
Literaturverzeichnis
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Dorsch (Hrsg. Rüsken, Reinhart): Zollrecht, Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs,
Kommentar, 3. Auflage, Berlin Bonn 2001, Stand: April 2008
Eschenbach, Prof. Dr. Jürgen: Die Behandlung des Kommissionsgeschäfts in § 3 Abs. 3 UStG –
Tücken im Umgang mit einer gesetzlichen Fiktion Teil 1 und 2; in: DStZ 2002, 429 ff. und 477 ff.
Henke, Prof. Dr. Reginhard/ Huchatz, Prof. Dr. Wolfgang: Das neue Abgabenverwaltungsrecht für
Ein- und Ausfuhrabgaben – Die Überlagerung der Abgabenordnung durch den Zollkodex, in:
ZfZ 1996, S. 226 ff.
Hülsmeier, Prof. Dr. Rudolf: Erkenntnisprobleme bei der zolltariflichen Einreihung einer Ware –
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Lippross, Prof. Dr. Otto-Gerd: Umsatzsteuer, 22. Auflage, Achim 2008
Monfort, Bertrand: MwSt-Paket: Die Änderungen ab 2010 im Überblick, in: DStR 2008, S. 1261
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Möller, Thomas: Verrechnungspreis und Zollwert, EFA-Schriftreihe, Bd. 19, Diss. Freiburg 2004
Müller-Eiselt, Dr. Klaus Peter: EG-Zollrecht, 62. Auflage, Hüthig Jehle Rehm 2008
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Preßler-Höft, Horst Peter: Das neue Zolllagerrecht der EG, in: ZfZ 1991, S. 223 ff.
Rau, Dr. Günter/Dürrwächter, Dr. Erich: Kommentar zum Umsatzsteuergesetz, 5. AuflageKöln
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Storg, Dr. Peter: Kommissionsgeschäfte im Umsatzsteuerrecht, in: UR 2005, S. 142 ff.
21
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liche Behandlung der Weiterbelastung von Einfuhrabgaben, in: UStB 2007, S. 322 ff.
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Vonderbank, Stefan: Steuern für Lizenzgebühren – Zollwertrechtliche Beurteilung von Steuern für
an einen drittländischen Lizenzgeber gezahlte Lizenzen, in: AW-Prax 2005, S. 303 ff.
Vonderbank, Stefan/Grawunder, Dana: Zollwertrechtliche Beurteilung von Lizenzgebühren – Sys -
te matischer Überblick zu den Lizenzgebühren bei der Zollwertermittlung von eingeführten Waren
Teil I und Teil II, in: AW-Prax 2005, S. 303 ff. und 348 ff.
Weimann, Rüdiger: Besonderheiten des Abzugs der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer, in: UVR
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Witte, Prof. Dr. Peter/Wolffgang, Prof. Dr. Hans-Michael (Hrsg.): Lehrbuch des Europäischen Zoll-
rechts, 5. Auflage, Herne/Berlin 2007.
Witte, Prof. Dr. Peter (Hrsg.): Zollkodex, Kommentar, 5. Auflage, München 2006
22
Bearbeiterverzeichnis
Es wurden bearbeitet von
Böhm, Robert §§ 1, 2 A., 2 D., 3 A.
Kirchhainer, Ellen §§ 2 B., 2 C., 2 E., 3 B., 9, 10, 11
Thoma, Alexander §§ 4, 5, 6, 7, 8
1
1
23
Kurze Einführung in das Zollrecht§ 1
A. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen
Internationales RechtI.
Um Handelsbeschränkungen abzubauen und weltweit möglichst einheitliche Regelungen für
Ein- und Ausfuhrgeschä e zu erreichen, wurden auf internationaler Ebene die Grundlagen des
Zollrechts festgelegt. Mit der Gründung des GATT (General Agreement on Tari s and Trade) im
Jahre 1947 und seiner Nachfolgeorganisation, der Welthandelsorganisation (World Trade Orga-
nisation – WTO) 1994 wurde der Rahmen für entsprechende multilaterale Handelsvereinbarun-
gen gescha en. Die für alle WTO-Vertragsparteien geltenden Grundregeln des internationalen
Handelsrechts sind im GATT-Übereinkommen enthalten. Dieses wird durch mehrere zusätzli-
che Übereinkommen (z. B. das Zollwertübereinkommen – GATT-Zollwertkodex

1
) ergänzt. All
diese internationalen Übereinkommen sind für die Mitgliedstaaten der jeweiligen Organisation
verbindlich, gelten jedoch nicht direkt für die Beteiligten in den betre enden Staaten oder Staa-
tengemeinscha en. Sie bedürfen somit einer Umsetzung in das jeweilige Recht.Zusätzlich werden
durch die Weltzollorganisation (World Customs Organisation – WCO) Empfehlungen ausgear-
beitet, deren Ziel die weltweite Vereinheitlichung des Zollrechts und der Zolltarife ist. Auch diese
gelten nicht direkt, sondern müssen in nationales Recht umgesetzt werden.
GemeinschaftsrechtII.
Die Europäische Gemeinscha verfügt über eine umfassende und ausschließliche Zuständigkeit
im Bereich der Zoll- und Handelspolitik. Die Mitgliedstaaten können in diesem Bereich gesetz-
geberisch nur soweit tätig werden, wie der EG-Vertrag oder ein Gemeinscha srechtsakt dazu
ermächtigen. Zur Regelung ihrer Handelsbeziehungen mit Drittländern stehen der Europäischen
Gemeinscha zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Sie kann ein Abkommen schließen (z. B. Prä-
ferenzabkommen) bzw. einem bestehenden Abkommen beitreten oder eine eigene autonome Re-
gelung tre en.
Die Europäische Gemeinscha hat eine Vielzahl autonomer Rechtsakte zur Regelung des Zoll-
rechts gescha en. Die wichtigsten sind der Zollkodex (ZK)
2
, die Zollkodex-Durchführungsver-
ordnung (ZK-DVO)
3
, die Zollbefreiungsverordnung (ZollBefrVO)
4
sowie der Zolltarif
5
.
Bei allen diesen Rechtsakten handelt es sich um Verordnungen. Diese gelten direkt in jedem Mit-
gliedsstaat und müssen nicht mehr, wie etwa Richtlinien, in nationales Recht umgesetzt werden.
1 vgl. ABl. EG 1994 Nr. L 336, S. 119

2 Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinscha en (ABl. 1992 Nr. L
302/1)
3 Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission mit Durchführungsvorschri en zum Zollkodex (ABl. 1993 Nr. L
253/1)
4 Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates über das gemeinscha liche System der Zollbefreiungen (ABl. 1983 Nr. L
105/1)
5 Verordnung (EG) Nr. 2658/87 (ABl. 1987 Nr. L 256/1)
A
1
2
3
1
1
24
§ 1 Kurze Einführung in das Zollrecht
Nationales RechtIII.
Nationale Gesetze zur Regelung des Zollrechts sind durch die direkt geltenden europäischen Ver-
ordnungen weitestgehend überlagert. In den meisten Mitgliedstaaten wurden die betre enden
Regelungen aus der Zeit vor der Scha ung des gemeinsamen Binnenmarktes deshalb aufgehoben.
Das europäische Recht lässt jedoch Lücken bzw. ermächtigt die Mitgliedstaaten zur Regelung be-
stimmter Einzelheiten. Hier greifen dann die nationalen Regelungen. Zu nennen sind insbeson-
dere das Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
6
und die Zollverordnung (ZollV)
7
. Obwohl weitgehend
durch entsprechende Regelungen des ZK bzw. der ZK-DVO überlagert, gelten in Einzelberei-
chen (z. B. zu den Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens und der Außenprüfung) auch die
Vorschri en der Abgabenordnung.
B. Das Zollgebiet der Gemeinschaft

Die Europäische Union ist eine Zollunion. Es existiert ein gemeinsamer Binnenmarkt zwischen
allen Mitgliedstaaten, d. h. im Warenverkehr zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten existieren
weder Zölle oder Abgaben gleicher Wirkung noch mengenmäßige Beschränkungen bzw. Maß-
nahmen mit gleicher Wirkung. Im Warenverkehr mit Drittländern wenden die Mitgliedstaaten
der Europäischen Union einen gemeinsamen Zolltarif und eine gemeinsame Handelspolitik an.
Das Zollgebiet der Gemeinscha beinhaltet grundsätzlich das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten.
Dies sind im Einzelnen:
8
Belgien Q
Bulgarien Q
Dänemark Q
Deutschland Q
Estland Q
Finnland Q
Frankreich Q
Griechenland Q
Irland Q
Italien Q
Lettland Q
Litauen Q
Luxemburg Q
Malta Q
Niederlande Q
Österreich Q
Polen Q
Portugal Q
Rumänien Q
Slowakei Q
Slowenien Q
Spanien Q

Schweden Q
Tschechien Q
Ungarn Q
Vereinigtes Königreich Großbritannien Q
und Nordirland
Zypern
Q
8
6 BGBl. 1992 I S. 2125
7 BGBl. 1993 I S. 2449
8 Im türkisch sprachigen Teil Zyperns ist die Anwendung des Gemeinscha srechts ausgesetzt.
4
B
5
1
1
25
C. Der zollrechtliche Begri der „Ware“
Die in Art. 3 ZK getro ene De nition des Zollgebiets schließt jedoch einige zum Gebiet der Mit-
gliedstaaten gehörende Gebiete aus. Dies sind:
die Färöer-Inseln und Grönland (Hoheitsgebiet von Dänemark),
Q
Helgoland und Büsingen (Hoheitsgebiet von Deutschland), Q
Ceuta und Melilla (Hoheitsgebiet von Spanien), Q
die überseeischen Gebiete Frankreichs ohne Département-Status (Französisch Polynesien, Q
Neukaledonien, Französische Süd- und Antarktisgebiete),Wallis, Futuna, St. Pierre et Mi-
quelon und Mayotte,
Livigno, Campione d‘Italia und der italienische Teil des Luganer Sees (Hoheitsgebiet von
Q
Italien).

Daneben gehören die folgenden Gebiete, obwohl teilweise außerhalb des Staatsgebiets der Euro-
päischen Union gelegen, zum Zollgebiet:
die Kanalinseln und die Insel Man,
Q
Monaco und Q
die britischen Militärbasen Akrotiri und Dhekelia auf Zypern. Q
Diese Aus- bzw. Einschlüsse sind auf geographische Besonderheiten zurückzuführen oder haben
historische Ursachen.
Zollrechtliche Einfuhrregelungen sind grundsätzlich dann anzuwenden, wenn Waren von außer-
halb des Zollgebiets der Europäischen Gemeinscha in dieses verbracht werden. Die Vorschri en
zu Ausfuhr gelten dann, wenn Waren das Zollgebiet verlassen.
C. Der zollrechtliche Begri der „Ware“
Das Zollrecht beinhaltet keine Legalde nition des Warenbegri s. Dies erstaunt, da lediglich der
grenzüberschreitende Verkehr mit Waren zollrechtlich relevant ist und insofern eine Abgrenzung
notwendig erscheint.
Nach der Au assung der EU-Kommission gelten als Waren diejenigen Handelsgüter, die in den
Zolltarif
9
eingeordnet werden können. Gemäß der internen Dienstvorschri der Bundes nanz-
verwaltung sind Waren „alle beweglichen Güter und der elektrische Strom“.
10
Nicht unter den
Warenbegri fallen demnach Rechte, Dienstleistungen und andere immaterielle Gegenstände.
Auch diese können jedoch zollrechtlich relevant werden, wenn sie in beweglichen Gegenständen
verkörpert sind oder mit im- oder exportierten Waren im direkten Zusammenhang stehen.
Beispiel: >
Ein in Deutschland ansässiges Unternehmen erwirbt ein Computerprogramm von einem im Drittland ansässigen Soft-
wareanbieter und
lädt dieses vom Server des drittländischen Anbieters über das Internet herunter. Der Vorgang ist zollrechtlich irrele-
Q

vant, da keine physische grenzüberschreitende Warenlieferung statt ndet.
9 vgl. § 2 A. III. 1.
10 vgl. Vorschri ensammlung der Bundes nanzverwaltung VSF Z 0601 Abs. 1
6
7
8
C.
9
1
1
26
§ 1 Kurze Einführung in das Zollrecht
bekommt das Computerprogramm auf einem Datenträger per Post übersandt. Der Datenträger ist eine Ware, welche Q
aus dem Drittland ins Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird. Der Vorgang ist zollrechtlich relevant. Bei der
Abgabenerhebung ist seit dem Wegfall von Art. 167 ZK-DVO mit Wirkung zum 19.03.2002 auch der Wert der auf dem
Datenträger enthaltenen Software zu berücksichtigen.
11
D. Gemeinschaftsware / Nichtgemeinschaftsware
Maßgebend für die zollrechtliche Behandlung ist der zollrechtliche Status einer Ware gemäß Art.
4 Nr. 6 bis 8 ZK. Hierbei ist zwischen Gemeinscha swaren und Nichtgemeinscha swaren zu un-
terscheiden.
Gemeinscha swaren sind Waren, die vollständig im Zollgebiet der Gemeinscha gewonnen oder
hergestellt wurden, ohne dass ihnen aus nicht zum Zollgebiet der Gemeinscha gehörenden Län-
dern oder Gebieten eingeführte Waren zugefügt wurden.
Beispiel: >
In Ungarn w
erden Äpfel angebaut. Diese Äpfel werden geerntet. Bei den Äpfeln handelt es sich um Gemeinschaftswaren,
da sie vollständig im Zollgebiet der Gemeinschaft gewonnen wurden.
Beispiel: >
Die von einer in den deutschen Alpen gehaltenen Kuh gewonnene Milch wird dort zu Käse verarbeitet. Es werden le-

diglich Kräuter zugesetzt, die ebenfalls ausschließlich in Deutschland angebaut und geerntet wurden. Der Käse wurde
vollständig im Zollgebiet der Gemeinschaft hergestellt. Er ist Gemeinschaftsware.
Daneben gelten als Gemeinscha
swaren die Waren, die aus nicht zum Zollgebiet der Gemein-
scha gehörenden Ländern oder Gebieten eingeführt und – im Regelfall unter Entrichtung der
Einfuhrabgaben und Anwendung eventueller handelspolitischer Maßnahmen – in den zollrecht-
lich freien Verkehr überführt wurden.
Beispiel: >
In Japan werden DVD-Recorder produziert und per Container nach Hamburg verschi t. In Hamburg erfolgt die Abfer-
tigung zum freien Verkehr. Der anfallende Zoll in Höhe von 14 % und die Einfuhrumsatzsteuer werden entrichtet. Die
Waren werden dem Zollanmelder überlassen. Die DVD-Recorder werden durch die Überführung in den freien Verkehr zu
Gemeinschaftswaren.
Ebenfalls Gemeinscha
swaren sind Waren, die im Zollgebiet der Gemeinscha aus Waren der
vorgenannten beiden Gruppen hergestellt wurden.
Beispiel: >
Die in Ungarn geernteten Äpfel werden ausgepresst. Der so gewonnene Saft wird ebenfalls in Ungarn in Flaschen, welche
zuvor aus Asien importiert und zum freien Verkehr abgefertigt wurden, abgefüllt. Bei dem abgefüllten Apfelsaft handelt
es sich um Gemeinschaftsware.
Alle anderen als die vorgenannten Waren sind Nichtgemeinscha
swaren. Diese werden durch die
Überführung in den freien Verkehr zu Gemeinscha swaren.
11 vgl. zur Einfuhr von So ware  oma in: UStB 2002, 225  .
D.
10
11
12

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